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Beratung & Begleitung

Coaching

Was ist Coaching?

Wofür ist Coaching zuständig?
Zielklärung und Reflexion für gesunde Menschen
Ist Coaching gesetzlich geregelt?
Begriff nicht geschützt, seriös meist über Lebens- und Sozialberatung oder Unternehmensberatung (Gewerbeordnung) ausgeübt.
Behandelt Coaching Krankheiten?
Nein, für gesunde Menschen ohne Krankheitswert

Coaching begleitet gesunde Menschen dabei, berufliche oder persönliche Ziele zu klären und Schritte dorthin zu entwickeln. Es geht um Reflexion, Standortbestimmung und Selbststeuerung, nicht um die Behandlung von Problemen mit Krankheitswert.

Arten von Coaching

„Coaching“ ist ein Sammelbegriff. Häufige Spielarten sind:

  • Business- und Führungscoaching: Rolle, Entscheidungen, Führung, Zusammenarbeit
  • Karriere- und Berufscoaching: Orientierung, Bewerbung, nächste Schritte
  • Lerncoaching: Lernstrategien, Motivation, Prüfungsvorbereitung
  • Gesundheits- und Stresscoaching: Ausgleich, Routinen, Umgang mit Belastung
  • Sport- und Mentalcoaching: Leistung, Fokus, Wettkampf

Nicht geschützt, aber nicht frei

Der Begriff Coaching ist in Österreich nicht geschützt, jede:r darf sich so nennen. Trotzdem ist die Tätigkeit nicht beliebig: Sobald ein Coaching inhaltlich in die Beratung bei persönlichen oder beruflichen Problemen, Krisen oder Entscheidungen hineingeht, ist es rechtlich Lebens- und Sozialberatung, ein reglementiertes Gewerbe mit eigener Gewerbeberechtigung.

Wer ohne diese Berechtigung psychosoziale Beratung anbietet, übt das Gewerbe unbefugt aus. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine illegale Berufsausübung, die nach der Gewerbeordnung gestraft werden kann. Gerade im Coaching-Bereich gibt es in Österreich besonders viele unseriöse und sogar illegale Angebote.

Coaching gibt es immer nur „zu“ einem Gewerbe

Als Nebenrecht ist Coaching von jedem anderen Berufsausübungsrecht umfasst, allerdings nur im fachlichen Rahmen dieses Gewerbes. Eine Tischlerin dürfte also Coaching zum Selbstbau von Möbeln anbieten, eine Steuerberaterin Coaching zu steuerlichen Fragen. Sobald das Coaching darüber hinaus in persönliche oder psychosoziale Themen geht, braucht es die Lebens- und Sozialberatung.

Worauf du achten solltest

  • Arbeitet die Person auf Basis der Lebens- und Sozialberatung oder eines fachlich passenden Gewerbes?
  • Wird eine fundierte Ausbildung offen ausgewiesen?
  • Gibt es eine aufrechte Gewerbeberechtigung? Ein Blick ins WKO-Firmenregister hilft.

Was erlaubt ist

  • Bei beruflichen und persönlichen Zielen begleiten
  • Reflexion, Standortbestimmung und Entscheidungen unterstützen
  • Mit Einzelnen und Teams arbeiten

Wo sind die Grenzen?

  • Keine Behandlung psychischer Erkrankungen
  • Keine Diagnose, keine Therapie
  • Bei Krankheitswert an Beratung mit Befugnis oder an Therapie verweisen

Woran du Qualität erkennst

  • Nachweisbare Coaching-Ausbildung und Gewerbeberechtigung
  • Klarer Auftrag, klare Methode, klares Honorar
  • Verweist bei Erkrankung weiter
  • Keine Heilsversprechen, keine Abhängigkeit

So läuft es ab

  1. ErstgesprächAnliegen und Ziel klären
  2. Auftragfestlegen, woran gearbeitet wird
  3. Coachingmeist wenige, klar begrenzte Termine
  4. AbschlussErgebnisse sichern

Kosten & Kasse

Honorar freica. 100 bis 200 € pro Stunde
Business-Coachingoft höher
Kassekeine Kassenleistung
Steuerlich absetzbarbei beruflichem Bezug als Betriebsausgabe
Stand 07/2026 · Quellen und Prüfung

Bezahlte Einträge. Als Anzeige gekennzeichnet, keine Empfehlung oder Bewertung durch drüber reden.

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Psychosoziale Beratung, Coaching & Mentoring für Frauen · Eintrag geprüft

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Du bist Anbieter:in, betreibst ein Suchportal oder eine Ausbildung in diesem Bereich? Hier ist Platz für deinen Eintrag.

Was „geprüft" bedeutet: Geprüft heißt: bei Anbieter:innen wurde die aufrechte Gewerbeberechtigung bzw. Berufszulassung kontrolliert, bei Portalen die Firmenbuch- oder Gewerbeeintragung. Mehr nicht: keine Bewertung der Qualität, keine Empfehlung. Einträge zu Ausbildungswegen tragen kein Prüfsiegel.