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Niederschwellige Anlaufstellen

Ehe- und Familienberatung

Was ist Ehe- und Familienberatung?

Wofür ist Ehe- und Familienberatung zuständig?
Beratung bei Partnerschaft, Familie und Trennung
Ist Ehe- und Familienberatung gesetzlich geregelt?
Geförderte Familienberatungsstellen nach dem Familienberatungsförderungsgesetz, unterstützt durch das Bundeskanzleramt.
Behandelt Ehe- und Familienberatung Krankheiten?
Nein, Beratung, keine Behandlung von Erkrankungen

Die Ehe- und Familienberatung begleitet bei Partnerschaft, Trennung, Erziehung, Schwangerschaft und familiären Konflikten. Viele Stellen arbeiten multiprofessionell, mit Psycholog:innen, Berater:innen, Sozialarbeit und Jurist:innen.

Geförderte Familienberatungsstellen werden vom Bund unterstützt und sind oft kostenlos oder sehr günstig, vertraulich und in ganz Österreich verteilt.

Sie eignet sich gut als erste, niederschwellige Anlaufstelle. Bei einer psychischen Erkrankung wird an Therapie oder Medizin weiterverwiesen.

Was erlaubt ist

  • Bei Partnerschaft, Trennung, Erziehung und Schwangerschaft beraten
  • Familiäre Konflikte begleiten, oft im Team mehrerer Berufe
  • Bei rechtlichen Fragen rund um Trennung informieren

Wo sind die Grenzen?

  • Keine Behandlung psychischer Erkrankungen
  • Keine Diagnose, keine Medikamente
  • Bei Krankheitswert an Therapie oder Medizin verweisen

Woran du Qualität erkennst

  • Anerkennung als geförderte Familienberatungsstelle
  • Multiprofessionelles, qualifiziertes Team
  • Vertraulichkeit
  • Klarer Verweis bei Behandlungsbedarf

So läuft es ab

  1. KontaktAnliegen schildern, Termin vereinbaren
  2. ErstgesprächSituation klären
  3. Beratungje nach Thema einzelne oder mehrere Termine
  4. Weitervermittlungbei Bedarf an passende Stellen

Kosten & Kasse

Geförderte Stellenkostenlos oder geringer Beitrag
Freie Beratungnach Honorar
Kassekeine Kassenleistung
Stand 07/2026 · Quellen und Prüfung

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