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Spezialtherapien

Ergotherapie

Was ist Ergotherapie?

Wofür ist Ergotherapie zuständig?
Wiederherstellung von Handlungsfähigkeit und Selbstständigkeit im Alltag
Ist Ergotherapie gesetzlich geregelt?
Gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf (MTD-Gesetz, BGBl. I Nr. 100/2024). Eintragung im Gesundheitsberuferegister (GBR).
Behandelt Ergotherapie Krankheiten?
Ja, auf ärztliche Verordnung. In der Prävention auch ohne Verordnung.

Die Ergotherapie hilft Menschen, ihren Alltag wieder selbstständig zu bewältigen, wenn das durch Krankheit, Unfall, Behinderung oder eine psychische Belastung erschwert ist. „Ergo“ kommt vom griechischen Wort für Handeln: Es geht um das, was du im Alltag tun und können möchtest.

Das reicht von der Wiederherstellung von Beweglichkeit und Handfunktion über das Training von Konzentration, Gedächtnis und Tagesstruktur bis zur Anpassung von Hilfsmitteln und Wohnumfeld. Bei psychischen Erkrankungen unterstützt die Ergotherapie etwa beim Aufbau von Tagesstruktur, bei Aktivierung, Belastbarkeit und der Rückkehr in Arbeit und Alltag.

Ergotherapie ist ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf (MTD-Gesetz) und arbeitet auf ärztliche Verordnung. Sie ergänzt die medizinische und psychotherapeutische Behandlung, ersetzt sie aber nicht.

Was erlaubt ist

  • Alltags- und Handlungsfähigkeit nach Krankheit, Verletzung oder bei Behinderung fördern
  • Bei psychischen Erkrankungen Tagesstruktur, Aktivierung und Selbstständigkeit unterstützen
  • Mit allen Altersgruppen arbeiten, auch mit Kindern
  • Hilfsmittel und Anpassungen empfehlen

Wo sind die Grenzen?

  • Keine Diagnose psychischer Erkrankungen
  • Keine Medikamente
  • Für die Kassenleistung ist eine ärztliche Verordnung nötig

Woran du Qualität erkennst

  • Eintragung im Gesundheitsberuferegister
  • Arbeitet an konkreten Alltagszielen, nicht an Symptomen allein
  • Bezieht das Umfeld ein, etwa Familie, Schule oder Arbeit

So läuft es ab

  1. Verordnungvon Haus- oder Fachärzt:in
  2. Erstgespräch und BefundZiele gemeinsam festlegen
  3. Therapiepraktisches Üben, im Alltag verankert, auch als Hausbesuch möglich
  4. ÜberprüfungZielerreichung prüfen, nächste Schritte planen

Kosten & Kasse

Vertragstherapie (mit Verordnung)kostenlos, evtl. kleiner Selbstbehalt
WahltherapieTeilrückerstattung, meist rund zwei Drittel des Tarifs
BewilligungÖGK und BVAEB ohne, SVS und KFA mit Bewilligung vor Beginn
Prävention ohne VerordnungPrivatleistung, keine Kassenkosten
Stand 07/2026 · Quellen und Prüfung

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