Soziale Berufe
Fachsozialbetreuung
Was ist Fachsozialbetreuung?
- Wofür ist Fachsozialbetreuung zuständig?
- Alltagsnahe Betreuung und Begleitung im Lebensumfeld
- Ist Fachsozialbetreuung gesetzlich geregelt?
- Sozialbetreuungsberufe nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, Fach- und Diplomebene mit geregelter Ausbildung.
- Behandelt Fachsozialbetreuung Krankheiten?
- Nein, Betreuung und Unterstützung, keine Behandlung
Die Fachsozialbetreuung begleitet Menschen ganz praktisch im Alltag, vor allem ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Familien in schwierigen Phasen. Es geht um Unterstützung bei Wohnen, Teilhabe, Tagesstruktur und im Bedarfsfall Pflege.
Die Berufe sind über eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern einheitlich geregelt, mit Fach- und Diplomebene und Schwerpunkten in Alten-, Behinderten- und Familienarbeit.
Für die psychische Gesundheit ist Fachsozialbetreuung dort relevant, wo Stabilität im Alltag entlastet. Sie behandelt keine Erkrankungen, arbeitet aber eng mit Therapie, Medizin und Pflege zusammen.
Was erlaubt ist
- Im Alltag unterstützen, bei Wohnen, Teilhabe und Tagesstruktur
- Mit älteren Menschen, Menschen mit Behinderung und Familien arbeiten
- Je nach Schwerpunkt pflegerische Aufgaben übernehmen
Wo sind die Grenzen?
- Keine Behandlung psychischer Erkrankungen
- Keine Diagnose, keine Therapie
- Bei Behandlungsbedarf mit Therapie, Medizin und Pflege zusammenarbeiten
Woran du Qualität erkennst
- Abgeschlossene Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf
- Anbindung an einen anerkannten Träger
- Arbeitet im Team mit Pflege und Therapie
- Achtung der Würde und Selbstbestimmung
So läuft es ab
- Bedarfüber Träger oder Behörde klären
- PlanungBetreuung auf den Bedarf abstimmen
- Begleitungregelmäßige Unterstützung im Alltag
- Abstimmungmit Angehörigen und Fachstellen
Kosten & Kasse
Typische Themen dieses Fachbereiches
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