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Gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP)

Was ist Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP)?

Wofür ist Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) zuständig?
Pflege, Betreuung und Beratung bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und am Lebensende
Ist Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) gesetzlich geregelt?
Gehobener Gesundheitsberuf (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, GuKG). Ausbildung als FH-Bachelor, früher als Diplom; Eintragung im Gesundheitsberuferegister. Freiberufliche Ausübung möglich.
Behandelt Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) Krankheiten?
Ja, im pflegerischen Rahmen: Pflege und Betreuung bei Erkrankungen, manche Tätigkeiten auf ärztliche Anordnung. Keine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung.

Die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) ist der gehobene Dienst der Pflege. DGKP betreuen, pflegen und beraten Menschen jeden Alters – bei Krankheit, nach Operationen, bei Behinderung, im Alter und am Lebensende. Sie arbeiten im Krankenhaus, im Pflegeheim, in der mobilen Pflege zu Hause und zunehmend auch in eigener Praxis.

Für seelische Themen sind DGKP vor allem dann eine Anlaufstelle, wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder die Sorge um einen kranken Angehörigen belasten. Sie erklären, ordnen ein, entlasten pflegende Angehörige und begleiten durch schwierige Phasen.

DGKP ist in Österreich ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, GuKG). Die Ausbildung erfolgt heute als Bachelorstudium an einer Fachhochschule, früher als Diplom. Eingetragene Pflegepersonen stehen im Gesundheitsberuferegister.

Selbstständige (freiberufliche) Pflege

DGKP dürfen ihren Beruf auch freiberuflich ausüben und Leistungen direkt anbieten. Häufig sind Pflegeberatung, die Beratung und Entlastung pflegender Angehöriger, Wundversorgung und Wundmanagement, Kontinenz- und Stomaberatung, Diabetesberatung sowie die Begleitung bei Demenz und in der letzten Lebensphase.

Spezialisierungen und Aufschulungen

Viele DGKP bilden sich in eine Richtung weiter. Gängig sind unter anderem die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege (Begleitung bei psychischen Erkrankungen), die Palliativ- und Hospizpflege, Wundmanagement, Diabetes- und Kontinenzberatung, Demenzbegleitung sowie die Kinder- und Jugendlichenpflege. Wenn dein Anliegen in eine dieser Richtungen geht, kannst du gezielt nach der passenden Spezialisierung fragen.

Was erlaubt ist

  • Menschen bei Krankheit, nach Operationen, im Alter und am Lebensende pflegen und betreuen
  • Pflege eigenverantwortlich einschätzen, planen und durchführen
  • Ärztlich angeordnete Tätigkeiten übernehmen, etwa Medikamente, Verbände oder Infusionen
  • Pflegende Angehörige anleiten, beraten und entlasten
  • Freiberuflich eine eigene Pflegepraxis führen

Wo sind die Grenzen?

  • Keine ärztliche Diagnose und keine Verschreibung von Medikamenten
  • Keine Psychotherapie, das dürfen nur eingetragene Psychotherapeut:innen
  • Manche Tätigkeiten nur auf ärztliche Anordnung

Woran du Qualität erkennst

  • Eintragung im Gesundheitsberuferegister
  • Abgeschlossene Ausbildung (Diplom oder FH-Bachelor)
  • Passende Zusatzausbildung für dein Anliegen, etwa Palliativ, Psychiatrie oder Wundmanagement
  • Klare, verständliche Beratung und Verschwiegenheit

So läuft es ab

  1. ErstkontaktSituation, Bedarf und Ziele klären
  2. Pflege und BeratungBetreuung, Anleitung und konkrete Unterstützung
  3. Verlaufregelmäßige Begleitung, an den Bedarf angepasst

Kosten & Kasse

Krankenhaus, Heim, mobiler DienstTeil der Versorgung, über Sozialversicherung und Förderungen
Freiberufliche Leistungenteils Privatleistung, je nach Leistung Zuschüsse möglich
Richtwert freie Praxisca. 60 bis 100 € pro Stunde
Stand 07/2026 · Quellen und Prüfung

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