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Beratung & Begleitung

Mediation

Was ist Mediation?

Wofür ist Mediation zuständig?
Faire Begleitung bei der Lösung von Konflikten
Ist Mediation gesetzlich geregelt?
Eingetragene Mediator:innen nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz, Liste beim Justizministerium, öffentlich abfragbar.
Behandelt Mediation Krankheiten?
Nein, Verfahren zur Konfliktlösung, keine Behandlung

Mediation hilft, einen Konflikt eigenverantwortlich und einvernehmlich zu lösen, etwa bei Trennung, in der Familie, am Arbeitsplatz oder in der Nachbarschaft. Die mediierende Person entscheidet nicht, sondern leitet das Gespräch fair und allparteilich.

Eingetragene Mediator:innen stehen in der Liste des Justizministeriums und unterliegen dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz mit Verschwiegenheit und Neutralität.

Wann Mediation sinnvoll ist

Eine Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn Konflikte festgefahren sind, der Wille zur Einigung besteht und die Beteiligten künftig respektvoll miteinander umgehen wollen. Sie eignet sich besonders bei Scheidungen und Trennungen, Erbschaften, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Konflikten am Arbeitsplatz und spart dort oft Zeit und Kosten.

Bei strittigen Scheidungen ist, wenn minderjährige Kinder betroffen sind, vor Gericht eine Beratung über die mit der Trennung verbundenen Bedürfnisse der Kinder nach § 95 Abs. 1a AußStrG gesetzlich verpflichtend. Eine Mediation kann dieser gerichtlichen Auseinandersetzung vorbeugen oder sie ergänzen.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation

  • Freiwilligkeit: Alle Beteiligten wollen den Konflikt gemeinsam lösen.
  • Neutrale Begleitung: Ein:e unparteiische:r Mediator:in leitet den strukturierten Gesprächsprozess.
  • Eigenverantwortung: Die Parteien erarbeiten die Lösungen selbst, statt sie von einem Gericht diktiert zu bekommen.

Wo du Mediator:innen findest

Für eine geförderte Familienmediation kannst du in Österreich auf die Listen des Bundeskanzleramts zurückgreifen. Offizielle Anlaufstellen und zugelassene Mediator:innen in deiner Nähe findest du im Register des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) oder beim Österreichischen Bundesverband für Mediation (ÖBM).

Für seelische Themen ist Mediation dort sinnvoll, wo ein konkreter Konflikt zwischen Menschen im Mittelpunkt steht, nicht als Ersatz für Beratung oder Therapie der einzelnen Person.

Was erlaubt ist

  • Zwischen Konfliktparteien vermitteln und das Gespräch strukturieren
  • Bei Trennung, Familie, Arbeit und Nachbarschaft unterstützen
  • Tragfähige, einvernehmliche Vereinbarungen begleiten

Wo sind die Grenzen?

  • Trifft keine Entscheidungen und urteilt nicht
  • Ersetzt keine Rechtsberatung und keine Therapie
  • Bei seelischer Erkrankung an passende Stellen verweisen

Woran du Qualität erkennst

  • Eintragung in der Mediator:innen-Liste des Justizministeriums
  • Verschwiegenheit und Allparteilichkeit
  • Fachliche Nähe zum Konfliktthema, etwa Familie, Wirtschaft oder Arbeit
  • Freiwilligkeit, kein Druck zu einem Ergebnis

So läuft es ab

  1. ErstkontaktKonflikt und Rahmen klären
  2. Mediationgemeinsame Gespräche, allparteilich geleitet
  3. VereinbarungLösungen festhalten
  4. Abschlussbei Bedarf rechtlich absichern lassen

Kosten & Kasse

Honorar freinach Zeitaufwand, von den Parteien
Geförderte Familienmediation220 € pro Stunde im Team
Zuschussje nach Einkommen 0 bis 100 %
Umfang Förderungbis zu 12 Stunden
Steuerlich absetzbarbei beruflichem Bezug als Betriebsausgabe
Stand 07/2026 · Quellen und Prüfung

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