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Gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe

Neurologie

Was ist Neurologie?

Wofür ist Neurologie zuständig?
Diagnose und Behandlung von Erkrankungen des Nervensystems und ihrer seelischen Folgen
Ist Neurologie gesetzlich geregelt?
Ärztlicher Beruf, Fachärzt:in für Neurologie (Ärztegesetz). Eintragung in die Ärzteliste.
Behandelt Neurologie Krankheiten?
Ja, neurologische Erkrankungen. Bei psychischen Themen nur ergänzend zur Abklärung.

Die Neurologie ist das ärztliche Fachgebiet für Erkrankungen des Nervensystems, also von Gehirn, Rückenmark und Nerven. Dazu gehören etwa Migräne und Kopfschmerzen, Epilepsie, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Parkinson sowie Demenzerkrankungen.

Für die Psyche ist die Neurologie vor allem bei der Abklärung wichtig: Manche Beschwerden, die psychisch wirken, etwa Konzentrationsstörungen, Gedächtnisprobleme, Schwindel oder Erschöpfung, können eine körperlich-neurologische Ursache haben. Die Neurologie klärt das mit ab und grenzt es von einer psychischen Erkrankung ab.

Neurolog:innen sind Fachärzt:innen und dürfen diagnostizieren, Medikamente verordnen und weiter überweisen. Du erreichst sie über die e-card oder als Wahlärzt:in. Bei rein seelischen Themen sind Psychiatrie, Psychotherapie oder Klinische Psychologie die passenderen Bereiche.

Was erlaubt ist

  • Neurologische Erkrankungen diagnostizieren und behandeln, etwa Migräne, Epilepsie, MS oder Parkinson
  • Körperliche Ursachen psychischer Symptome abklären
  • Medikamente verordnen und Gutachten erstellen

Wo sind die Grenzen?

  • Behandelt keine psychischen Erkrankungen im engeren Sinn, das ist Psychiatrie
  • Keine Psychotherapie

Woran du Qualität erkennst

  • Eintragung in die Ärzteliste
  • Klare Befunde, Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen
  • Verweist bei psychischem Schwerpunkt an Psychiatrie oder Psychotherapie

So läuft es ab

  1. Überweisungmeist über Haus- oder Fachärzt:in
  2. Untersuchungneurologischer Status, bei Bedarf Geräte- oder Labordiagnostik
  3. BefundEinordnung und Behandlungsvorschlag

Kosten & Kasse

Kassenarzt:ärztin (e-card)kostenlos
Wahlarzt:ärztin, Erstordinationca. 150 bis 250 €
Rückerstattungrund 80 % des Kassentarifs, in der Praxis deutlich weniger als das Honorar
Stand 07/2026 · Quellen und Prüfung

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