Gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe
Klinische Psychologie
Was ist Klinische Psychologie?
- Wofür ist Klinische Psychologie zuständig?
- Klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen
- Ist Klinische Psychologie gesetzlich geregelt?
- Gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf (Psychologengesetz 2013). Eintragung in die Liste der Klinischen Psycholog:innen des Gesundheitsministeriums.
- Behandelt Klinische Psychologie Krankheiten?
- Ja. Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen und ihrer Auswirkungen.
Die Klinische Psychologie beschäftigt sich mit der Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen und ihrer Auswirkungen. Ihr Spektrum ähnelt dem der Psychotherapie, der Schwerpunkt liegt aber stärker auf der Diagnostik: klinisch-psychologische Untersuchungen, Tests und Befunde, etwa bei Verdacht auf ADHS, Depression, Angststörungen oder kognitive Beeinträchtigungen.
Klinische Psycholog:innen sind ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf (Psychologengesetz 2013) und in der Liste des Gesundheitsministeriums eingetragen. Sie behandeln eigenständig, dürfen aber keine Medikamente verordnen.
Seit 2024/2025 ist die klinisch-psychologische Behandlung schrittweise Kassenleistung geworden, das macht Diagnostik und Behandlung leichter zugänglich. Ein klinisch-psychologischer Befund wird außerdem oft für weitere Schritte gebraucht, etwa für Therapie, Schule, Beruf oder Behörden.
Was erlaubt ist
- Klinisch-psychologische Diagnostik durchführen, der diagnostische Kern dieses Berufs
- Befunde, Gutachten und Zeugnisse erstellen
- Psychische Störungen klinisch-psychologisch behandeln
- Krisen begleiten, mit allen Altersgruppen arbeiten
Wo sind die Grenzen?
- Keine Medikamente verordnen
- Keine körperlichen Erkrankungen behandeln
- Nur wissenschaftlich abgesicherte Methoden, esoterische Verfahren sind ausdrücklich unzulässig
- Bei akuter Gefährdung an Psychiatrie oder Krisendienst weiterleiten
Woran du Qualität erkennst
- Eintragung in die Liste der Klinischen Psycholog:innen, öffentlich abfragbar
- Fortbildungspflicht, 150 Einheiten in fünf Jahren
- Nachvollziehbare Diagnostik mit anerkannten Verfahren
- Klare Befunde statt vager Deutungen
- Keine esoterischen Zusatzangebote
So läuft es ab
- Anmeldungüber die zentrale BÖP-Servicestelle oder direkt bei niedergelassenen Psycholog:innen
- Diagnostikstrukturierte Abklärung mit Gespräch und Testverfahren
- Befundschriftliche Rückmeldung mit Einordnung und Empfehlung
- Behandlungzielgerichtet entlang der Diagnose, mit überprüfbarem Ziel
Kosten & Kasse
Typische Themen dieses Fachbereiches
Du bist Anbieter:in, betreibst ein Suchportal oder eine Ausbildung in diesem Bereich? Hier ist Platz für deinen Eintrag.