Gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe
Psychotherapie
Was ist Psychotherapie?
- Wofür ist Psychotherapie zuständig?
- Behandlung psychischer Erkrankungen und tiefergehender seelischer Belastungen
- Ist Psychotherapie gesetzlich geregelt?
- Gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf (Psychotherapiegesetz 2024, BGBl. I Nr. 49/2024; davor PthG 1990). Eintragung in die Berufsliste Psychotherapie des Gesundheitsministeriums.
- Behandelt Psychotherapie Krankheiten?
- Ja. Eigenverantwortliche Behandlung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen mit Krankheitswert.
Psychotherapie ist die umfassende Behandlung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen sowie tiefer liegender seelischer Belastungen. Sie hat die breiteste therapeutische Zuständigkeit bei psychischen Erkrankungen und arbeitet über einen längeren Prozess an den Ursachen, nicht nur an den Symptomen.
In Österreich ist Psychotherapie ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf. Wer eingetragen ist, hat eine lange, anerkannte Ausbildung absolviert und unterliegt der Verschwiegenheit. Eingetragene Psychotherapeut:innen findest du in der öffentlichen Liste des Gesundheitsministeriums.
Die vier großen Richtungen
Es gibt nicht „die eine“ Psychotherapie, sondern mehrere anerkannte Methoden. Welche zu dir passt, hängt mehr von dir und der Beziehung zur Therapeut:in ab als vom Namen der Methode. Für die meisten Anliegen sind mehrere Methoden wirksam.
- Tiefenpsychologisch-psychodynamisch: schaut auf unbewusste Muster und prägende Erfahrungen, etwa Psychoanalyse, Individualpsychologie und Katathym Imaginative Psychotherapie (Arbeit mit inneren Bildern).
- Verhaltenstherapeutisch: setzt am konkreten Verhalten, an Gedanken und am Hier und Jetzt an. Gut erforscht und oft erste Wahl bei Ängsten, Zwängen und Depression.
- Humanistisch: stellt Erleben, Selbstentwicklung und Beziehung in den Mittelpunkt, etwa Personzentrierte Psychotherapie, Gestalttherapie, Existenzanalyse und Logotherapie sowie Psychodrama (Rollenspiel, szenische Darstellung).
- Systemisch: betrachtet dich im Zusammenhang von Beziehungen, Familie und Lebenswelt; arbeitet mit Einzelnen, Paaren und Familien.
Daneben gibt es bewährte Techniken, die innerhalb einer Therapie eingesetzt werden, etwa EMDR zur Verarbeitung von Trauma (geführte Augenbewegungen) oder achtsamkeits- und körperorientierte Ansätze.
Spezialisierungen und Zusatzqualifikationen
Viele Psychotherapeut:innen vertiefen sich zusätzlich in bestimmte Themen oder Altersgruppen. Häufig sind etwa:
- Traumatherapie: spezialisierte Verfahren zur Verarbeitung belastender oder traumatischer Erfahrungen, oft mit Methoden wie EMDR.
- Säuglings-, Kinder- und Jugendpsychotherapie: Psychotherapie, die auf Alter und Entwicklung abgestimmt ist und das familiäre Umfeld einbezieht.
Solche Spezialisierungen bauen auf der eingetragenen Psychotherapie-Ausbildung auf. Wenn dein Anliegen in eine dieser Richtungen geht, kannst du gezielt danach fragen.
Du musst dich nicht vorab festlegen
Im Erstgespräch klärt ihr gemeinsam, was zu deinem Anliegen passt. Wichtiger als die Methode ist, dass du dich verstanden fühlst und Vertrauen entsteht.
Was erlaubt ist
- Psychische und psychosomatische Störungen mit Krankheitswert eigenverantwortlich behandeln
- Eine krankheitswertige Störung im Rahmen der psychotherapeutischen Diagnostik feststellen
- Mit allen Altersgruppen arbeiten, einzeln, mit Paaren, Familien und Gruppen
- Über längere Zeiträume an tiefer liegenden Themen arbeiten
Wo sind die Grenzen?
- Keine Medikamente verordnen, das ist Ärzt:innen vorbehalten
- Keine körperlichen Erkrankungen behandeln
- Keine Krankschreibungen oder Gutachten für Behörden
- Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung an Psychiatrie oder Krisendienst weiterleiten
Woran du Qualität erkennst
- Eintragung in die Psychotherapeut:innen-Liste des Gesundheitsministeriums, öffentlich abfragbar
- Klare Angaben zu Methode, Honorar und Verschwiegenheit
- Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht
- Erstgespräch ohne Druck, keine Heilsversprechen
- Benennt Grenzen und verweist an Ärzt:innen, wenn nötig
So läuft es ab
- ErstgesprächKennenlernen, Anliegen klären, prüfen ob es passt. Unverbindlich.
- Ärztliche Abklärungvor der 2. Sitzung körperliche Ursachen abklären lassen, wenn ein Zuschuss beantragt wird
- Behandlungregelmäßige Sitzungen, meist wöchentlich, rund 50 Minuten. Dauer richtet sich nach dem Anliegen.
- Abschlussgemeinsam, wenn die Ziele erreicht sind. Kein fixes Ende vorgegeben.
Kosten & Kasse
Typische Themen dieses Fachbereiches
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